Zulassungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master)

  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung

  • Teilnahme an mindestens 30 Sitzungen (mind. 50 UE) Supervision/Coaching in zwei verschiedenen Supervisions- oder Coachingformen, davon mindestens 5 Sitzungen (10 UE) bei von der DGSv anerkannten Supervisor:innen/Coaches, die einzelnen Prozesse müssen mind. 5 Sitzungen umfassen

  • Nachweis über methodische Kenntnisse durch Zusatzausbildung bzw. Fortbildungsveranstaltungen, die Person – Rolle – Adressatenkreis – Organisation zum Gegenstand haben im Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden, davon eine zusammenhängende Fortbildung mit mind. 100 Unterrichtseinheiten. Eine diesbezügliche Anrechnung von beratungsrelevanten Lehrveranstaltungen aus einem bereits absolvierten Masterstudiengang ist auf schriftlichen Antrag bei der Studiengangsleitung möglich. Es müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Eine Unterrichtseinheit /UE) entspricht 45 Minuten.

Studienbeginn und -dauer

Das Studium begann bisher alle zwei Jahre (mit gerader Jahreszahl) zum Wintersemester. Durch die Neuorganisation verschiebt sich der Beginn um ein halbes Jahr, so dass es ab dem 12. Kurs (ab 2023) alle zwei Jahre (mit ungerader Jahreszahl) zum Sommersemester beginnt. Es dauert weiterhin 5 Semester (90 CPs, 2250 WL), wobei das 5. Semester ausschließlich für die Erstellung der Masterarbeit vorgesehen ist. Die Studierenden werden in dieser Zeit als „Weiterbildungsstudierende“ bei der katho NRW, Abt. Münster eingeschrieben.

Bewerbung um einen Studienplatz 

Bewerbung um einen Studienplatz im 13. Kurs 2025-2027

Die Bewerbungsfrist für den 13. Kurs (2025-2027) beginnt am 15.01.2024 und endet am 15.08.2024.  Studienbeginn des 13. Kurses ist März 2025.

Bewerbungen um einen Studienplatz  für den 13. Kurs senden Sie bitte per E-mail an:

mastersupervision@bistum-muenster.de 

Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:

  1. Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes.pdf
  2. Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen. Exel-Tabelle
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Lichtbild
  5. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  6. Nachweis der erreichten Hochschulabschlüsse
  7. Nachweis einer zumindest dreijährigen Berufstätigkeit (mit genauer Angabe der Tätigkeitsfelder)
  8. Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen (Zertifikate, Fort- und Weiterbildungen von mindestens 400 Unterrichtsstunden etc.)
  9. Nachweise über 30 Stunden Supervision in zwei unterschiedlichen Settings

Studienstruktur

Das Kontaktstudium findet voraussichtlich in

  • drei 1-tägigen (8 UE),
  • sieben 2-tägigen (freitags und samstags, je 16 UE),
  • zwei 3-tägigen (donnerstags bis samstags, je 24 UE) und
  • acht 5-tägigen (montags bis freitags, je 40 UE)

Lehrveranstaltungen statt. Darüber hinaus sind

  • Eigenstudium,
  • selbst organisierte Peergruppentreffen (39 UE),
  • 15 Einzellehrsupervisionen/-coachings  (je 2 UE),
  • 15 Triadenlehrsupervisionen/-coachings  (je 3 UE) sowie im Rahmen von
  • Lernsupervision/-coaching mindestens drei eigenständig durchzuführende Supervisions-/Coachingprozesse in mindestens zwei unterschiedlichen Supervisions-/Coachingformen im Gesamtumfang von mindestens 90 UE zu erbringen.

Prüfungen

  • Studienbegleitende Prüfungen:
    – eine Hausarbeit
    – eine Hausarbeit mit Gruppenpräsentation
    – zwei Klausurarbeiten
    – eine Live-Supervision/Coaching
  • Masterthesis

Studienorte

Die Wochenendseminare und Blockwochen finden statt in der

Kath. Landvolkshochschule „Schorlemer Alst“ Freckenhorst, Am Hagen 1, 48231 Warendorf

www.lvhs-freckenhorst.de

Die Orte für Lehrsupervisionen und Peergruppentreffen werden im Laufe des Studienganges miteinander vereinbart.

Abschluss und akademischer Grad

Mit erfolgreichem Studienabschluss wird der akademische Titel: Master of Arts in Supervision / Coaching (M.A.) verliehen. Dieser beinhaltet zugleich die Zugangsmöglichkeit zu einer Position im höheren Dienst (A-13-Anerkennung) und  zu einer Promotion.

Darüber hinaus ist der Studiengang von der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv) anerkannt. Dies bedeutet für die DGSv, dass die Absolvent*innen ohne weiteres Prüfverfahren Mitglied der DGSv werden können und als solches sowohl die Bezeichnung „SupervisorIn (DGSv)“ als auch „Coach (DGSv)“ führen dürfen.

Kosten

Für die Studiengebühren (11.064 Euro) und Unterbringung und Verpflegung in der LVHS Freckenhorst (7.416 Euro) fallen Gesamtkosten in Höhe von 18.480 Euro an. Die Gebühren werden in 24 monatlichen Raten á 770 Euro eingezogen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.
Hinzu kommen Kosten für die Lehrsupervision, die direkt mit den Lehrsupervisor_innen abgerechnet werden.

Bildungsschecks

Die Bedingungen für die Teilfinanzierung des Studiengangs über Bildungsschecks verändern sich erfahrungsgemäß immer wieder. Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsberatung.nrw