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Zulassungsvoraussetzungen


Da Sie mit dem Weiterbildungsstudiengang direkt die DGSv-Anerkennung erwerben, orientieren sich die Zulassungsvoraussetzungen entsprechend an den DGSv-Kriterien. Demnach steht der Abschluss dieses Studiengangs für beraterische Qualität, welche besonders für die Tätigkeit auf dem freien Supervisions- und Coachingmarkt ihren eigenen Wert hat.


Für die Zulassung benötigen Sie:


  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master) 
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei einem Stellenumfang von mind. 50% 
  • Teilnahme an mind. 30 Sitzungen (mind. 50 UE) Supervision/Coaching 
  •  in zwei verschiedenen Supervisions- oder Coachingformen 
  •  davon mindestens 5 Sitzungen (10 UE) bei von der DGSv anerkannten Supervisor:innen/Coaches 
  •  die einzelnen Prozesse müssen mind. 5 Sitzungen umfassen 
  • Nachweis über methodische Kenntnisse durch Zusatzausbildung bzw. Fortbildungsveranstaltungen, die Person – Rolle – Adressatenkreis – Organisation zum Gegenstand haben im Mindestumfang von 400 UE. 
  • Davon eine zusammenhängende Fortbildung mit mind. 100 UE. 
  •  Eine diesbezügliche Anrechnung von beratungsrelevanten Lehrveranstaltungen aus einem bereits absolvierten Masterstudiengang ist auf schriftlichen Antrag bei der Studiengangsleitung möglich. Es müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.  

 

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. 


Sollten Ihnen für die Zulassung noch Supervisionseinheiten oder Fortbildungsstunden fehlen, können Sie sich dennoch bewerben. Die fehlenden Supervisions- und/oder Fortbildungsstunden müssen jedoch bis zum Studienbeginn erbracht werden können. Wenden Sie sich bei Fragen dazu an die Studiengangsleitung.